Wie die Regierung mit ihrer Definition von „geimpft“ die Öffentlichkeit täuscht
Um kein Augenmerk darauf zu lenken, dass auch Geimpfte erkranken und infektiös werden können, und den Impfanreiz nicht zu reduzieren, wird „geimpft“ in der Verordnung ausgesprochen eigenwillig definiert. Die Verordnung enthält nämlich versteckt am Ende von §1, der mit „Zweck der Vorordnung“ überschrieben ist eine Einschränkung ...